Bis zu 30.000 € Förderung für Ihr KI-Projekt
Der bayerische Digitalbonus übernimmt bis zu 50 % der Kosten für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in Ihrem Unternehmen, inklusive Beratung und Schulung. Ich zeige Ihnen in 15 Minuten, ob sich das für Sie lohnt.
Zwei Förderstufen, ein Ziel: Ihr Projekt wird günstiger
Der Freistaat Bayern fördert Digitalisierungs- und KI-Projekte kleiner Unternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Je nach Innovationsgrad Ihres Projekts kommen Sie für eine von zwei Stufen infrage.
Digitalbonus Standard
- bis zu 50 % Förderquote
- bis 150.000 € förderfähige Ausgaben
- für Digitalisierung und IT-Sicherheit
Digitalbonus Plus
- bis zu 50 % Förderquote
- bis 600.000 € förderfähige Ausgaben
- explizit für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt: Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, Robotik, Simulation
Was konkret gefördert wird
Ein oft übersehener Punkt: Der Digitalbonus deckt nicht nur Software und Technik ab. Ein erheblicher Teil darf auf Beratung und Schulung entfallen.
Externe Leistungen & Software
Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von KI-gestützten Prozessen, Produkten und Systemen durch externe Anbieter.
Beratung & Schulung, bis zu 50 % der Kosten
Anteilig förderfähig: Beratungsleistungen und Schulungsmaßnahmen für die einzuführende Lösung, zum Beispiel ein Workshop für Ihr Team im Umgang mit KI-Werkzeugen.
Praktisch bedeutet das für Sie
Ein KI-Projekt mit mir, zum Beispiel Automatisierung, ein Custom GPT oder eine KI-optimierte Website, lässt sich mit einem AI-Ready-Workshop für Ihr Team kombinieren. Die Workshop-Kosten zählen mit zu den förderfähigen Ausgaben, nicht nur die technische Umsetzung.
Sind Sie antragsberechtigt?
Grundvoraussetzungen für den Digitalbonus:
- Kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern
- Weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. €
- Vorhaben ist bei Antragstellung noch nicht begonnen, also noch keine verbindliche Bestellung erteilt
Nicht förderfähig sind unter anderem
Freie Berufe, Arztpraxen und Kliniken, Unternehmen in der landwirtschaftlichen oder fischereilichen Primärerzeugung, von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen sowie staatliche Eigenbetriebe. Außerdem grundsätzlich ausgeschlossen: Standard-Websites, Standard-Webshops und Standard-Online-Marketing ohne KI- oder Digitalisierungsschwerpunkt.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Wichtig für die Förderfähigkeit: Der Antrag muss zwingend vom Unternehmen selbst über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto gestellt werden. Eine Antragstellung durch Dritte wie Dienstleister oder Fördermittelberater ist nicht zulässig. Ich begleite Sie inhaltlich und bei der Umsetzung, den Antrag stellen Sie selbst.
Kostenloses Erstgespräch
Wir prüfen gemeinsam, ob Ihr Projekt förderfähig ist und welche Stufe passt.
Projekt konkretisieren
Ich arbeite mit Ihnen den KI-Schwerpunkt heraus, damit Digitalbonus Plus infrage kommt.
Sie stellen den Antrag
Über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto, sobald das monatliche Kontingent geöffnet ist.
Erst nach Bestätigung geht’s los
Sobald der Antragseingang bestätigt ist, starten wir gemeinsam die Umsetzung.
Häufige Fragen
Kann ich Digitalbonus Standard und Plus kombinieren?
Nein. Für dasselbe Projekt ist nur eine der beiden Stufen möglich, und jedes Unternehmen kann den Digitalbonus während der Programmlaufzeit nur einmal erhalten.
Was zählt als Vorhabensbeginn?
Sobald eine rechtsverbindliche Bestellung erfolgt oder ein Auftrag erteilt ist, gilt das Vorhaben als begonnen. Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, nachdem der Eingang des Förderantrags bestätigt wurde.
Fällt eine normale Website unter die Förderung?
Nein, Standard-Websites und Standard-Online-Marketing sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gefördert werden gezielt KI- und Digitalisierungslösungen, genau das, was ich anbiete.
Wie lange läuft das Förderprogramm noch?
Aktuell bis Ende 2027, mit einem festen monatlichen Antragskontingent. Ist es ausgeschöpft, geht es im Folgemonat weiter.
Kann ich mich von Ihnen beim Antrag vertreten lassen?
Nein, das ist per Förderrichtlinie ausgeschlossen. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto gestellt werden. Ich unterstütze Sie fachlich bei der Vorbereitung und Umsetzung.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Fördermittelberatung im rechtlichen Sinne. Verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Fall erteilt die zuständige Bewilligungsstelle. Stand der Angaben: Förderrichtlinie vom 10.07.2024 sowie Programmänderungen bis Mai 2025, Programmlaufzeit bis 31.12.2027.